Übersicht der aktuellen Regelungen im Tennissport

im Rahmen der Bundesnotbremse gelten derzeit einheitlich bestimmte Regelungen. Ausschlaggebend für alle Regelungen ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Regelung der Inzidenz >100 gelten ab Überschreitung des Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen („Bundes-Notbremse“ nach Bundes Infektionsschutzgesetz) [Grundlage: §16 CoronaSchVO].

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